Die Chancengleichheit für die musikalische Bildung muss im Kanton verbessert werden. Meine Motion soll diesem Anliegen Vorschub leisten.
Die Chancengleichheit für die musikalische Bildung muss im Kanton verbessert werden. Meine Motion soll diesem Anliegen Vorschub leisten.Mit der Motion "Musikschulen" soll der Regierungsrat die gesetzliche Grundlage für den schulischen Gesangs- und Instrumentalunterricht in Ergänzung zum LP21 zu ändern, mit dem Ziel die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche zu fördern. Im Aargau verfügen nicht alle Gemeinden über eine Musikschule, teilweise ist das Angebot spartanisch und die Finanzierung höchts unterschiedlich. Es soll eine einheitliche Basis gesetzt werden, damit der Kanton auch dem Bundesauftrag nachkommt und damit die kulturelle Vielfalt positiv beeinflusst.