Aktuell

Verlustscheine aus Krankenkassenausständen (Interpellation)

27.8.2019 - Auf 1.1.2018 trat die Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen dem Kanton und den Gemeinden in Kraft. Darin wurde den Gemeinden neu die Finanzierung der Verlustscheine aus Krankenkassenausständen ihrer Einwohner übertragen. Die Gemeinden tragen neu 85% der erlittenen Verluste aus nicht bezahlten Krankenkassenprämien ihrer Einwohner. Als diese neue Regelung im Grossen Rat beraten wurde, wurde die Kostenzuweisung zu den Gemeinden unter anderem damit begründet, dass die Gemeinden näher an ihren Einwohnern dran seien und die Schulden besser eintreiben können. Die Gemeinden stellen nun aber fest, dass die Schuldtitel bei den Krankenkassen bleiben. Damit haben sie keine Möglichkeit die Schulden tatsächlich einzutreiben und verkommen zur reinen Zahlstelle. Mit der Interpellation will ich Informationen beschaffen, um möglicherweise später eine Gesetzesänderung zu veranlassen. Mehr dazu unter "Politik - Vorstösse"

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